Kurzinformation zur Taxifahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus

 

Allgemeines

Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden(Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen). Stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Genehmigung bringen Sie vor der ersten Fahrt mit.

 

Fahrten zu ambulanten Behandlungen (Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulanten Behandlungen im Krankenhaus)

  • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei Ihrer ersten Fahrt vor.
  • Zusätzlich ist weiterhin ein Taxi-Transportschein durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung).
  • Der gesetzlicher Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.

 

  • Ambulante Operationen, Tagesklinik(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
  • Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
  • Gesetzlicher Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.

 

Dialysepatienten

  • Schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
  • Ärztliche Verordnung erforderlich (Dauerschein für mehrere Fahrten)
  • Über den Eigenanteil erhalten Sie monatl. eine Rechnung durch uns. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (bitte informieren Sie unser Büro, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben).

 

Strahlen- / Chemotherapie

  • Vorherige schriftl. Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
  • Ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten). übergeben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt dem Fahrer.

 

Eigenanteilsregelung

Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:

  • Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden.
  • oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).

(z.B. durch Ausweis)

 

Fahrten zu stationären Behandlungen

Fahrten zu stationären Behandlungen (Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

  • ärztliche Verordnung erforderlich
  • Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze) Kostenträger: Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser (Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)

Gesetzlicher Eigenanteil je Fahrt

  • 10% des Fahrpreises
  • mindestens 5,- Euro
  • höchstens 10,- Euro

 

Fahrten ambulant mit Wartezeit und anschl. Rückfahrt gelten als zwei Fahrten.

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein! Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!

 

Abrechnung

Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit der Krankenkasse:

  • Ihre Krankenkasse
  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
  • Gültigkeit des Befreiungsausweises
  • ärztliche Verordnung mit Ihrer Unterschrift